Powered by Blogger.

Sunday, April 13, 2014

age dem Land Sachsen-Anhalt gegenüber. Das Land als Eigentümer der Scheibe hat mehrer

ie politische, religiöse oder wirtschaftliche Bedeutung dieser Höhensiedlungen konnte noch nicht geklärt werden, ist aber der Gegenstand intensiver Forschung.
Weitere Schwerpunkte sind die Grundlagen der frühbronzezeitlichen Metallverarbeitung, die Herkunft der Rohstoffe und die damit verbundenen weiträumigen Kultur- und Handelsbeziehungen.[13]
Urheber- und Markenrecht[Bearbeiten]

In einem bislang – für archäologische Fundstücke vergleichbarer Bedeutung – einmaligen Vorgang gab es Zivilprozesse über die Verwertungsrechte der Himmelsscheibe von Nebra. Hierbei standen in zwei verschiedenen Verfahren Verlage dem Land Sachsen-Anhalt gegenüber. Das Land als Eigentümer der Scheibe hat mehrere Bild-/Wortmarken angemeldet und beruft sich auf ein Leistungsschutzrecht aus der erstmaligen Veröffentlichung eines nachgelassenen Werkes, der „editio princeps“. Aus diesen Rechten beansprucht das Land Abbildungen der Scheibe zu kontrollieren und Lizenzgebühren für Verwendungen geltend zu machen.
Das Landgericht Magdeburg entschied im April 2005, dass dem Land Sachsen-Anhalt die beanspruchten Rechte zustehen: Als Eigentümer der Himmelsscheibe stehe ihm das Recht zur Veröffentlichung zu, aus der vermuteten kultischen Nutzung vor 3600 Jahren in Form der Präsentation der Scheibe auf Prozessionen könne nicht abgeleitet werden, dass sie damals im Sinne des Urheberrechtes bereits „erschienen“ sei und alle Rechte abgelaufen wären.[14] Aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom August 2005 und des Bundesgerichtshofs von 2009 ist diese Gerichtsentscheidung mittlerweile als überholt zu betrachten. In drei Beschlüssen[15] gab das Deutsche Patent- und Markenamt (Dienststelle Jena) im September 2009 einem Augsburger Goldschmiedemeister recht, der die Löschung der Himmelsscheiben-Marken beantragt hatte. Das Land Sachsen-Anhalt legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein, verzichtete in der Folge jedoch auf die Marken. Stattdessen meldete Sachsen-Anhalt im Oktober inhaltlich gleiche Marken (009533423, 009763392 und 009763475) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) an.[16]
Würdigung[Bearbeiten]

0 comments:

Post a Comment