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Sunday, April 13, 2014

age dem Land Sachsen-Anhalt gegenüber. Das Land als Eigentümer der Scheibe hat mehrer

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ie politische, religiöse oder wirtschaftliche Bedeutung dieser Höhensiedlungen konnte noch nicht geklärt werden, ist aber der Gegenstand intensiver Forschung.
Weitere Schwerpunkte sind die Grundlagen der frühbronzezeitlichen Metallverarbeitung, die Herkunft der Rohstoffe und die damit verbundenen weiträumigen Kultur- und Handelsbeziehungen.[13]
Urheber- und Markenrecht[Bearbeiten]

In einem bislang – für archäologische Fundstücke vergleichbarer Bedeutung – einmaligen Vorgang gab es Zivilprozesse über die Verwertungsrechte der Himmelsscheibe von Nebra. Hierbei standen in zwei verschiedenen Verfahren Verlage dem Land Sachsen-Anhalt gegenüber. Das Land als Eigentümer der Scheibe hat mehrere Bild-/Wortmarken angemeldet und beruft sich auf ein Leistungsschutzrecht aus der erstmaligen Veröffentlichung eines nachgelassenen Werkes, der „editio princeps“. Aus diesen Rechten beansprucht das Land Abbildungen der Scheibe zu kontrollieren und Lizenzgebühren für Verwendungen geltend zu machen.
Das Landgericht Magdeburg entschied im April 2005, dass dem Land Sachsen-Anhalt die beanspruchten Rechte zustehen: Als Eigentümer der Himmelsscheibe stehe ihm das Recht zur Veröffentlichung zu, aus der vermuteten kultischen Nutzung vor 3600 Jahren in Form der Präsentation der Scheibe auf Prozessionen könne nicht abgeleitet werden, dass sie damals im Sinne des Urheberrechtes bereits „erschienen“ sei und alle Rechte abgelaufen wären.[14] Aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom August 2005 und des Bundesgerichtshofs von 2009 ist diese Gerichtsentscheidung mittlerweile als überholt zu betrachten. In drei Beschlüssen[15] gab das Deutsche Patent- und Markenamt (Dienststelle Jena) im September 2009 einem Augsburger Goldschmiedemeister recht, der die Löschung der Himmelsscheiben-Marken beantragt hatte. Das Land Sachsen-Anhalt legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein, verzichtete in der Folge jedoch auf die Marken. Stattdessen meldete Sachsen-Anhalt im Oktober inhaltlich gleiche Marken (009533423, 009763392 und 009763475) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) an.[16]
Würdigung[Bearbeiten]
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rken.[12] Die Berufung beim OLG Naumburg wurde zurückgenommen. Das Land war durch § 12 A

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 viermonatige Bewährungsstrafe bzw. eine zehnmonatige Freiheitsstrafe. Die Angeklagten strengten daraufhin ein Berufungsverfahren an, in dem sie wegen Fundunterschlagung und Hehlerei zu Bewährungsstrafen von einem Jahr bzw. sechs Monaten verurteilt wurden. Das Gericht sah dabei die Echtheit der Scheibe als erwiesen an.
Die Gerichte mussten ein weiteres Mal befasst werden, und zwar im Hinblick auf den Markenschutz. Nachdem die Scheibe am 25. September 2002 der Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz vorgestellt worden war, meldete am 27. September 2002 eine Privatperson zwei Wort-Bildmarken, die die „Himmelsscheibe“ in stilisierter Form nebst beschreibenden Schriftzügen (unter anderem „Himmelsscheibe von Nebra“) enthalten, beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Nachdem das Land Sachsen-Anhalt danach ebenfalls eine Markenanmeldung der „Himmelsscheibe von Nebra“ vornimmt, wird es von der Privatperson unter Aufforderung, die Anmeldung zurückzunehmen, der Geltendmachung von Unterlassungs- und Androhung von Schadensersatzansprüchen, abgemahnt. Das Land klagt seinerseits auf Löschung der eingetragenen Marken.[12] Die Berufung beim OLG Naumburg wurde zurückgenommen. Das Land war durch § 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz SA Eigentümer der Scheibe geworden; diesem stand damit auch das Recht nach § 71 UrhG, also ein nachgelassenes Werk erstmals zu veröffentlichen, zu. Dieses Recht ging dem Recht der Privatperson aus der eingetragenen Marke vor und begründete ein Recht zur Löschung der Marke zu Gunsten des Landes (§ 13 MarkenG).
Der Wert der Himmelsscheibe ist unschätzbar. Der Versicherungswert der Himmelsscheibe lag 2006 bei 100 Millionen Euro.
Restaurierung[Bearbeiten]



Nachbildung der Scheibe im vermuteten Aussehen während ihrer Nutzung. Die grüne Malachit-Schicht bildete sich erst nach dem Vergraben der Scheibe.
Durch die unsachgemäße Ausgrabung wurde die Himmelsscheibe teilweise beschädigt. Im oberen linken Bereich wurde eine Kerbe geschlagen, wodurch sich auch einer der Sterne ablöste, aus dem Vollmond wurde ein Teil des Goldes herausgerissen. Durch die lange Lagerung im Erdreich war die gesamte Scheibe stark korrodiert, auch auf den Goldblechen hafteten – vermutlich durch galvanische Effe
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nenbarke.

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e wurde nach einer Interpretation in mehreren Phasen gefertigt.

Erster Zustand: links der Vollmond, rechts der zunehmende Mond, oberhalb dazwischen die Plejaden (alle Darstellungen vereinfacht)



Zweiter Zustand: Ergänzung um die Horizontbogen für Sonnenauf- und untergang. Einzelne Sterne wurden versetzt bzw. überdeckt.



Dritter Zustand: Ergänzung um die Sonnenbarke.



Heutiger Zustand: Die Einkerbung oben links und die Beschädigung des Vollmondes wurden durch die Ausgräber verursacht.

Erste Phase[Bearbeiten]
Nach der Interpretation von Meller und Schlosser stellen die Plättchen Sterne dar, die Gruppe der sieben kleinen Plättchen vermutlich den Sternhaufen der Plejaden, die zum Sternbild Stier gehören. Die anderen 25 sind astronomisch nicht zuzuordnen und werden als Verzierung gewertet. Die große Scheibe wurde zunächst als Sonne, mittlerweile auch als Vollmond interpretiert und die Sichel als zunehmender Mond.
Mond und Plejaden stehen nach Meller und Schlosser für zwei Termine der Sichtbarkeit der Plejaden am Westhorizont. Die Plejaden hatten gemäß Schlosser um 1600 v. Chr. ihren akronychischen Untergang am 10. Märzgreg. sowie ihren heliakischen Untergang am 17. Oktobergreg..[6] Schlossers chronologischen Ansetzungen der Plejadenuntergänge wird in der Fachliteratur mehrfach widersprochen, da aufgrund der Witterungs- und Sichtbedingungen die jeweiligen Untergänge an verschiedenen Tagen beobachtet wurden. Die Schwankungsbreite liegt bei etwa sechs Tagen. Wenn am März-Termin der Mond in Konjunktion mit den Plejaden stand, war er eine schmale Sichel kurz nach dem Neumond. Im Oktober war bei ein
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